Vereinsstatuten
Stand Februar 2008
AUSBILDUNG zum „JUNGBLÄSER/IN“:
unser musikalischer Leiter, Marc Noetzel, erteilt Unterricht, jeweils in Absprache mit den Interessenten/innen und vor den jeweiligen Probestunden der Aktiven.
UNIFORM:
„Jungbläser/innen“ müssen mindestens ein Jahr aktiv der Gruppe angehören, bevor die Übernahme und Ausstattung erfolgen kann.
Nach Übernahme – Entscheidung durch den musikalischen Leiter, in
Abstimmung mit dem Gesamtvorstand - erhält der/die neue Bläser/Bläserin die entsprechende Ausstattung aus dem Fundus bei unserem Zeugwart und 2. Vorstand, Willi Maurath, oder über Neuanschaffung, finanziert aus der Gruppen-Kasse.
Die jeweiligen Uniformen setzen sich wie folgt zusammen:
für BLÄSER werden gestellt = Uniformjacke / Hut / Binder und je zwei Hemden, weiß, Kurz- und Langarm (bei Bedarf)
EIGENLEISTUNG: schwarze Hose u. schwarze Schuhe
für BLÄSERINNEN werden gestellt = Uniformjacke mit Schultertuch, Hut und zwei Blusen, weiß (bei Bedarf)
EIGENLEISTUNG: schwarzer Rock (antlg. 50%) u. schwarze Schuhe
Der/die Bläser/in ist jederzeit für den ordnungsgemäßen Zustand und Sauberkeit der Uniform selbst verantwortlich.
INSTRUMENT:
Anfänger bzw. Neuzugänge erhalten bei Bedarf leihweise das
entsprechende Instrument, sofern verfügbar aus unserem Fundus.
Bei Neuanschaffung besteht die Möglichkeit, diese über die Gruppen- Kasse zu finanzieren und bleibt Eigentum der Gruppe. Der/die Bläser/in ist für die Pflege und Funktion des Instrumentes verantwortlich.
NOTENMATERIAL:
wird durch den Notenwart – Angelika Siggemann – Ibach – für die jeweilige Stimme, vom musikalischen Leiter festgelegt, gestellt.
EHRUNGEN:
für aktive Mitgliedschaft in der Bühler-Bläser-Gruppe nach:
- 10 Jahren = Bühler-Bläser-Nadel in BRONZE )
- 20 Jahren = Bühler-Bläser-Nadel in SILBER ( sowie ein
- 30 Jahren = Bühler-Bläser-Nadel in GOLD ) WEINPRÄSENT
für aktive Mitgliedschaft als Bläser/in im KJV RA/BAD (siehe unten) nach:
- 10 Jahren = Nadel in Silber
- 20 Jahren = Nadel in Silber mit Goldrand
- 30 Jahren = Nadel in Gold
- 40 Jahren = Nadel in Gold mit grünem Edelstein
- 50 Jahren = Goldenes Jagdhörnchen mit LJV-Wappen
für Jäger als Mitglied im Kreisverein nach:
- 25 Jahren = Nadel in Silber mit 25J. in Silber
- 40 Jahren = Nadel in Silber mit 40J. in Gold und halbem Goldrand
- 50 Jahren = Nadel in Silber mit 50J. in Gold und vollem Goldrand
EHRENMITGLIEDSCHAFT der Jagdhornbläser Bühl:
Ernennung zum EHRENMITGLIED = nach 25 Jahren aktiver Mitgliedschaft erhält der/die Bläser/in unseren individuellen „EHRENTELLER“ sowie ein WEINPRÄSENT
GEBURTSTAGE – „RUNDE“ + „HALBE“:
bei Einladung der Bläsergruppe zum jeweiligen Jubiläum kommen
folgende Staffelungen für Präsente aus der Gruppenkasse zur
Anwendung, bzw. den entsprechenden Betrag in Bar oder als Gutschein:
- bis zum 45. Geburtstag = € 50,00
- vom 50. – 55. Geburtstag = € 75,00
- vom 60. - 65. Geburtstag = € 100,00
- ab dem 70. Geburtstag = € 150,00 max.
Bei Einladung der Gruppe zu einem „normalen“ Geburtstag gibt es ein Wein-/Schnapspräsent.
MITGLIED im KREIS-JAGD-VEREIN
Damit alle Bläserinnen und Bläser an den Landesbläsertreffen teilnehmen können, müssen sie Mitglied im KJV und LJV sein. Eine Beitragsregelung für Nichtjäger ist in Ausarbeitung
PASSIVES MITGLIEG BEI DEN „JAGDHORNBLÄSER BÜHL“
Passive Mitglieder sind uns jederzeit herzlich willkommen. Bei einem Jahresbeitrag von € 25,00 ist Man(n)/Frau dabei.
AUSTRITT aus der Bläsergruppe:
- bei Austritt hat der/die Bläser/in die vereinseigene Ausstattung und Ausrüstung (siehe oben) dem Zeugwart in einem einwandfreien, sauberen und funktionalen Zustand zurückzugeben.
- bei einem „schwebenden“ Zustand einer Mitgliedschaft hat der/die Bläser/in bis spätestens zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres
seine/ihre Entscheidung über eine weitere, aktive Mitgliedschaft, oder seinen/ihren beabsichtigten Austritt, dem Obmann mitzuteilen.